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Initiativrecht

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Initiativrecht Artikel

Das Initiativrecht ist das Recht von Organen eines Staates, einer Institution der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) einen Gesetzentwurf zur Abstimmung vorzulegen.

In Deutschland besitzen Bundestag, Bundesrat (mit Stellungnahme der Bundesregierung) und die Bundesregierung (mit Stellungnahme des Bundesrates) das Initiativrecht. Die Gesetzesvorlagen werden, unabhängig davon, wer die Gesetzesinitiative ergriffen hat, in dem Bundestag in erster, zweiter und dritter Lesung beraten und dann zur Abstimmung gestellt. Bei mehrheitlicher Zustimmung werden sie an den Bundesrat weitergereicht, wo sie wieder zur Abstimmung gestellt werden.

Auch in dem Zusammenhang mit der Befugnis des Betriebsrats bei bestimmten Materien der betrieblichen Mitbestimmungen nachdem Betriebsverfassungsgesetz nicht ca. auf Maßnahmen des Arbeitgebers reagieren zu können, sondern selbst Gestaltungsvorschläge in den Entscheidungsprozess einbringen zu können, spricht man vom Initiativrecht.

Buch-Tipp: Das Initiativrecht des Betriebsrats Um ausführliche Informationen zum Buch "Das Initiativrecht des Betriebsrats" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zum entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet.

Siehe auch

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Initiativrecht Beschreibung

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